Allgemeine Geschäftsbedingungen
Vertrag Gegenstand des Vertrages ist die mietweise Überlassung von Ferienwohnungen zur Beherbergung, sowie alle weiteren, für den Gast erbrachten Leistungen und Lieferungen durch den Gastgeber. Der vertragliche Leistungsumfang ergibt sich aus den weiteren Bestimmungen dieses Vertrages bzw. der Leistungsbeschreibung innerhalb der Buchungsbestätigung / Rechnung. Beherbergungsvertrag 1. Der Beherbergungsvertrag kommt zustande, wenn der Anbieter die Buchungsanfrage des Gastes telefonisch oder schriftlich per Briefpost, E-Mail und/oder Telefax bestätigt und damit die Buchung annimmt (Antragsannahme). 2. Vertragspartner sind der Anbieter und der Gast. Hat ein Dritter für den Gast bestellt, haftet er dem Anbieter gegenüber zusammen mit dem Gast als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus diesem Vertrag, sofern dem Anbieter eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt. 3. Der Gast ist verpflichtet, die Buchungsbestätigung auf ihre Richtigkeit hin zu überprüfen. Weicht die Buchungsbestätigung inhaltlich von der Buchungsanfrage ab und erhebt der Gast hiergegen nicht unverzüglich Einwendungen, so gilt der Inhalt der Buchungsbestätigung als vertraglich vereinbart. Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung 1. Der Anbieter ist verpflichtet, die vom Gast gebuchte Unterkunft bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen. Eine Gewähr übernimmt der Anbieter nur für ausdrücklich zugesagte Ausstattungsmerkmale, nicht dagegen für die subjektive Qualität der Ausstattung. 2. Der Gast ist verpflichtet, die für die Überlassung der Unterkunft und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise des Anbieters zu zahlen. Dies gilt auch für vom Gast veranlasste Leistungen und Auslagen des Anbieters an Dritte. 3. Sämtliche Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein. 4. Der Gast ist verpflichtet, wahrheitsgemäße Angaben über die Anzahl der Personen zu machen, die die Unterkunft belegen. Der Preis für die Überlassung der Unterkunft erhöht sich in diesem Fall auf den bei entsprechender Belegung vom Anbieter allgemein berechneten Preis. 5. Die Zahlung des, für die Überlassung der Unterkunft vereinbarten Preises, sowie für die mit dem Gast vereinbarten weiteren Leistungen ist auf das in Ihrer Buchungsbestätigung / Rechnung angezeigten Konto zu überweisen. Eine Anzahlung von 50% des Buchungspreises (ohne Kurtaxe) ist bis spätestens 6 Wochen vor Anreise zu leisten, der Restbetrag ist spätestens bis zum Zeitpunkt der Anreise zu überweisen oder bei Ankunft bar zu zahlen. EC- und Kreditkarten können als Zahlungsmittel vor Ort nicht akzeptiert werden. Allgemeine Rechte und Pflichten 1. Der Gast hat die ihm überlassene Unterkunft und dessen Inventar pfleglich zu behandeln. Der Gast ist zur Einhaltung der Hausordnung verpflichtet. Von 22.00 Uhr bis 6.00 Uhr gilt die Nachtruhe. In dieser Zeit ist besondere Rücksichtnahme auf die Nachbarn geboten. Um eine Störung zu vermeiden, sind TV- und Audiogeräte auf Zimmerlautstärke einzustellen. 2. Für die Dauer der Überlassung der Unterkunft ist der Gast verpflichtet, bei Verlassen der Ferienwohnung oder des Ferienhaus Fenster (außer angekippt) und Türen geschlossen zu halten, sämtliche Heizkörper auf niedrige Stufe zu regeln sowie Licht und technische Geräte auszuschalten. 3. Die Ein- und/oder Anbringung von Materialien zur Dekoration o. ä. ist in unseren Unterkünften nicht erlaubt. Der Gast haftet für gleichwohl ein- und/oder angebrachte Dekoration o. ä. allein und stellt den Anbieter von Ansprüchen Dritter frei. Er ist außerdem zum Ersatz von Schäden durch die Ein- und oder Anbringung von Dekoration o. ä. verpflichtet. 4. Der Anbieter hat ein jederzeitiges Zutrittsrecht zu den Unterkünften, insbesondere bei Gefahr im Verzug. Auf die schutzwürdigen Belange des Gastes ist bei der Ausübung des Zutrittsrechts angemessen Rücksicht zu nehmen. Der Anbieter wird den Gast über die Ausübung des Zutrittsrechts vorab informieren, es sei denn, dies ist ihm nach den Umständen des Einzelfalls nicht zumutbar oder unmöglich. | ||
Rücktritt vom Vertrag (Abbestellung; Stornierung) Ein Rücktritt des Gastes muss dem Anbieter schriftlich mitgeteilt werden. Der Gast kann, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Anbieters auszulösen, bis 30 Tage vor Anreise vom Vertrag zurücktreten. Folgende Kosten fallen bei einer Stornierung für den Gast an:
Als Stornierungstag gilt der Tag des Zugangs der Stornierung beim Anbieter. Sollte der Gast am Anreisetag nicht bis spätestens 22.00 Uhr anreisen, bedarf es einer Mitteilung an den Anbieter. Der Anbieter ist berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag zurückzutreten bzw. diesen außerordentlich zu kündigen, wenn z. B. höhere Gewalt oder andere vom Anbieter nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen. In Fällen des Vertragsrücktritts hat der Anbieter bereits geleistete Mietpreiszahlungen und/oder Vorauszahlungen unverzüglich zu erstatten. Bei berechtigtem Rücktritt bzw. bei berechtigter Kündigung durch den Anbieter entsteht kein Anspruch des Gastes auf Schadensersatz. | ||
An- und Abreise, Schlüsselübergabe; Verspätete Räumung 1. Die gebuchte Unterkunft steht am Anreisetag regelmäßig ab 15.00 Uhr zur Verfügung. Die Anreise muss bis 22.00 Uhr erfolgen, es sei denn, ein späterer Anreisezeitpunkt wird vorab ausdrücklich mit dem Anbieter vereinbart. Eine Anreise vor 15.00 Uhr kann ebenfalls nur erfolgen, wenn dies vorab ausdrücklich mit dem Anbieter vereinbart wurde. 2. Der Gast ist verpflichtet, dem Anbieter bei der Anreise seinen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorzulegen. 3. Am Abreisetag hat der Gast die Unterkunft bis spätestens um 10.00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Bei verspäteter Räumung der Ferienwohnung hat der Anbieter gegenüber dem Gast Anspruch auf eine Zusatzzahlung. Diese beträgt a) 30,00 € (netto) bei einer Räumung nach 10.00 Uhr aber vor 13.00 Uhr; b) 100 % des vereinbarten Übernachtungspreises/Nacht bei einer Räumung nach 13.00 Uhr. Darüber hinaus hat der Anbieter Anspruch auf Ersatz aller ihm aufgrund einer verspäteten Räumung entstehenden weitergehenden Schäden. 4. Die Räumung gilt erst als bewirkt, wenn auch alle Schlüssel an den Anbieter oder seinen Vertreter herausgegeben wurden. Hierzu kann der Gast, wenn dies mit dem Anbieter zuvor ausdrücklich vereinbart wurde, alle Schlüssel auf dem Tisch in der Ferienwohnung oder dem Ferienhaus hinterlassen und die Wohnungstür zuziehen. Der Gast ist verpflichtet, die ordnungsgemäße Schließung der Wohnungstür zu kontrollieren. 5. Bei Verlust eines oder mehrerer Schlüssel hat der Gast dem Anbieter Schadensersatz für deren Neuherstellung und ggf. für den Einbau neuer Schlösser zu leisten. | ||
Haftung 1. Der Anbieter haftet für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Die Haftung ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit des Anbieters beschränkt, wenn und soweit er nach den gesetzlichen Bestimmungen nicht unabdingbar unbeschränkt haftet. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Anbieters auftreten, wird sich der Anbieter bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Gastes bemühen, die Störung oder den Mangel zu beseitigen. Der Gast ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung oder den Mangel zu beseitigen und einen möglichen Schaden gering zu halten. 2. Für eingebrachte Sachen des Gastes haftet der Anbieter nicht; sie gelten nicht als eingebrachte Sachen im Sinne der §§ 701 ff. BGB. Eine Haftung des Anbieters nach diesen Vorschriften ist damit ausdrücklich ausgeschlossen. Dies gilt ausdrücklich auch für Wertgegenstände, die der Gast in der Ferienwohnung verwahrt und/oder hinterlässt. 3. Der Gast haftet für alle Schäden, die er, seine Mitreisenden oder seine Besucher im Ferienhaus, in dem Haus der Ferienwohnung, in der Ferienwohnung und/oder am Inventar der Ferienwohnung schuldhaft verursacht hat/haben. Eine private Haftpflichtversicherung wird dem Gast empfohlen. Der Gast ist verpflichtet, dem Anbieter Schäden unverzüglich anzuzeigen. Dies gilt insbesondere auch bei solchen Schäden, die sich auch auf andere Wohnungen im Haus auswirken können (z. B. Wasserschäden, Feuerschäden). 4. Ansprüche des Gastes verjähren in sechs Monaten, es sei denn der Anbieter haftet wegen Vorsatzes. Ansprüche des Anbieters verjähren in der jeweiligen gesetzlichen Frist. | ||
Haustiere Die Unterbringung von Haustieren jedweder Art ist in der Ferienwohnung nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung (i.d.R. die Auflistung im Buchungsangebot) des Anbieters erlaubt. Für die Unterbringung von Tieren kann der Anbieter einen angemessenen Aufpreis verlangen. Kampfhunde oder Tiere, die für Menschen - insbesondere Kinder - eine Gefahr darstellen, sind nicht gestattet. Werden Tiere ohne vorherige Zustimmung des Anbieters untergebracht, kann dieser eine Reinigungspauschale in Höhe von bis zu 200,00 € (netto) in Rechnung stellen. | ||
Rauchverbot In der Ferienwohnung gilt ein allgemeines Rauchverbot. Bei Zuwiderhandlungen kann der Anbieter eine Reinigungspauschale in Höhe von bis zu 200,00 € (netto) in Rechnung stellen. Rauchen ist nur auf Balkonen und Terrassen erlaubt. | ||
Internetnutzung Die Internetnutzung ist gestattet, soweit diese nicht gegen die gesetzlichen Bestimmungen verstößt. Hierzu registriert sich der Gast anhand einer Nutzungsnummer mit Kennwort, welche er vom Gastgeber vor Ort erhält. Strafbare Handlungen (insbesondere widerrechtliche Downloads, Seitenaufrufe) werden zur Anzeige gebracht und strafrechtlich verfolgt. Für eine widerrechtliche Nutzung des Internets haftet allein der Gast. |